- Gebrauchshunde
- Gebrauchshunde,Bezeichnung für solche Hunde, die eine Arbeit leisten können; Gebrauchshunde müssen eine Gebrauchshundeprüfung ablegen, zu der nur bestimmte Rassen zugelassen sind, z. B. Deutscher Schäferhund, Deutscher Boxer, Airedaleterrier, Dobermann, Riesenschnauzer, Rottweiler. Gebrauchshunde werden u. a. als Jagd- und Vorstehhund, Diensthund (z. B. bei der Polizei), Blindenführhund, Lawinenhund, Schlittenhund, Hirten- und Hütehund, Schutz- und Wachhund eingesetzt. Die Grenzen zwischen Gebrauchshund und Luxushund sind fließend, da z. B. ehemals ausschließlich als Gebrauchshund gehaltene Hunde mittlerweile nur noch als Luxushunde gehalten werden (z. B. Windhunde).
Universal-Lexikon. 2012.